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Hinweise für Unternehmen, die Personal in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung entsenden

Das Dokument fasst zusammen,

a) welche Überprüfungen das Bundesministerium der Verteidigung im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes im Militärischen Sicherheitsbereich (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung - bspw. Kasernengelände, Fliegerhorste etc.) anerkennt,

b) wie Unternehmen gegenüber dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bestätigen können, dass Personal bereits sicherheitsüberprüft ist und

c) in welchen Fällen neue Überprüfungen beim zuständigen Sicherheitsbeauftragten der Bundeswehr zu beantragen sind.

11.07.2017 pdf-Datei 112,50 KB Download