2.1 Aufnahme

(1) Unternehmen werden auf Vorschlag eines VS-Auftraggebers in die Geheimschutzbetreuung durch BMWi aufgenommen. Ein nicht amtlicher VS-Auftraggeber hat zuvor die Einwilligung des amtlichen VS-Auftraggebers einzuholen und seinem Vorschlag die Adresse des zu beauftragenden Unternehmens, Projektbeschreibung (einschließlich Projektzeitraum), Geheimhaltungsgrad, erforderliche Geheimschutzvorkehrungen beizufügen.
(2) Die Einleitung des Geheimschutzverfahrens für Unternehmen, die sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) um NATO-Infrastrukturvorhaben mit Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH und höher bewerben, wird durch das BAFA vorgeschlagen.